Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
Kreisausbildung
| > Truppmann | Die Truppmannausbildung ist die "Grundausbildung" des
Feuerwehrmannes. Sie teilt sich in 2 Abschnitte: Truppmannausbildung Teil 1: mind. 70stündiger Fachlehrgang Truppmannausbildung Teil 2: zweijährige praktische Aktivität in der Wehr. Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung spezieller Kenntnisse um den Feuerwehrstandort und die vorhanden Gerätschaften. |
| > Truppführer | Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich
abgeschlossene Truppmannausbildung. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden. |
| > Sprechfunker | Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich
abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden. |
| > Atemschutzgeräteträger | Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich
abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Die Ausbildung teilt sich ebenfalls in 2 Bereiche auf 1. Fachlehrgang (Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden) 2. jährliche Einsatzübung / Atemschutz - Einsatz, jährlicher Besuch der Atemschutzübungsstrecke sowie regelmäßige Untersuchung auf Einsatztauglichkeit |
| > Maschinist | Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich
abgeschlossene Truppmannausbildung. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden. |
Landes Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP (Führungslehrgänge)
| > Gruppenführer | Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich
abgeschlossene Truppführerausbildung. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden. |
| > Zugführer | Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich
abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer". Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden. |
| > Führer von Verbänden | Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich
abgeschlossene Lehrgang "Zugführer". Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 100. Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden. |
Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
In den Freiwilligen Feuerwehren sind die
Dienstgrade der einzelnen Kameraden je nach Ausbildung und Funktion eingeteilt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Dienstgrade mit
Abzeichen.