Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

Kreisausbildung

> Truppmann Die Truppmannausbildung ist die "Grundausbildung" des Feuerwehrmannes.
Sie teilt sich in 2 Abschnitte:
Truppmannausbildung Teil 1: mind. 70stündiger Fachlehrgang
Truppmannausbildung Teil 2: zweijährige praktische Aktivität in der Wehr.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im
Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. Ziel der Truppmannausbildung Teil 2
ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie
die Vermittlung spezieller Kenntnisse um den Feuerwehrstandort und die vorhanden Gerätschaften.

> Truppführer Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

> Sprechfunker Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im
Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.

> Atemschutzgeräteträger Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Die Ausbildung teilt sich ebenfalls in 2 Bereiche auf
1. Fachlehrgang (Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden)
2. jährliche Einsatzübung / Atemschutz - Einsatz, jährlicher Besuch der Atemschutzübungsstrecke sowie
regelmäßige Untersuchung auf Einsatztauglichkeit

> Maschinist Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme
von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die
Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten
unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Landes Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP (Führungslehrgänge)

> Gruppenführer Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als
selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.

> Zugführer Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer".
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges -
sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.

> Führer von Verbänden Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug
(Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten
verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 100.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren

In den Freiwilligen Feuerwehren sind die Dienstgrade der einzelnen Kameraden je nach Ausbildung und Funktion eingeteilt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Dienstgrade mit Abzeichen.